- Anita Schulz By
Öffnung des Kletterthalias - Update ab dem 02.02.2022
Aufgrund der 15. SARS-CoV-2-EindV des Landes Sachsen Anhalt gelten folgende Bedingungen für dein Training im Kletterthalia. (rot markiere Stellen sind neu)
- Beschränkung der Anzahl der Boulderer in der Halle auf 15 Personen (aktuelle Auslastung: https://ig-klettern-halle.de/
kletterthalia/aktuelle- auslastung) - Zutritt zum Thalia haben folgende Personen: (2G plus - Regelung)
- ◦ geimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis in Verbindung mit dem Personalausweis vorlegen und einen negativen Testnachweis haben, haben die Personen bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten, benötigen sie keinen Test.
◦ genesene Personen, die einen auf sie ausgestellten Genesenennachweis in Verbindung mit dem Personalausweis vorlegen und einen negativen Testnachweis haben
◦ Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, die ihren Schülerausweis oder Personalausweis vorlegen
◦ Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der STIKO ausgesprochen wurde (gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen), diese Personen müssen einen offiziellen durchgehend eine FFP2-Maske tragen und negativen Testnachweis haben
- ◦ geimpfte Personen, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis in Verbindung mit dem Personalausweis vorlegen und einen negativen Testnachweis haben, haben die Personen bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten, benötigen sie keinen Test.
- Es müssen der Anwesenheitszeitraum und aktuelle Kontaktdaten (Telefonnr., Wohnadresse) bei jedem Besuch dokumentiert werden. Diese Information werden vier Woche lang aufbewahrt und dann vernichtet bzw. sind eure Kontaktdaten ja in der IG-Datenbank weiterhin hinterlegt. Im Falle einer Anforderung von Kontaktdaten durch das Gesundheitsamt sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten der Boulderer im angeforderten Zeitraum weiter zu geben.
- Eine generelle Maskenpflicht gilt beim Betreten des Gebäudes, im Vorraum und in der Garderobe. Beim Bouldern muss keine Maske getragen werden.
- Die Garderobe kann nur einzeln benutzt werden. Daher kommt bitte wenn möglich in Sportsachen.
- Bitte haltet beim Bouldern einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m ein. Dies dient nicht nur dem Schutz vor einer mögliche Covid19-Übertragung, sondern auch der allgemeinen Sicherheit beim Bouldern.
- Die Hausordnung, das neue Hygienekonzept und alle am Tresen ausliegenden weiteren Regeln und Maßnahmen sind zu beachten und einzuhalten.
Viel Spaß beim Bouldern!